Kundenmeinungen:
  • "Ich möchte [...] Ihnen und Ihrem Mitarbeiter für Ihr sehr großes Engagement danken. Unabhängig von allem werde ich Ihre Agentur bei passender Gelegenheit unbedingt weiterempfehlen" Hamburg, Dez. 2011
  • „Rückblickend habe ich die Zusammen-arbeit mit Ihnen trotz der schwierigen Situation in guter Erinnerung und deshalb wende ich mich jetzt noch mal an Sie.“ Bremen-Obernl., 2011
  • A. war eine wirklich gute Fachfrau, mit sehr viel Herz und Einfühlungsvermögen. Rund um die Uhr eine zuverlässige Person im Hause zu wissen, hat mehr als beruhigt.Herr V., Verden 2008
  • "Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit anderen Vermittlungs-organisationen möchte ich besonders hervorheben: die Kenntnisse waren optimal für unsere Bedürfnisse"Frau S., Wolfsb.2009
  • "Die Professionalität Ihrer Arbeit und der vorgelegten Profile hat uns gut gefallen."Angehörige aus Bremen, Okt. 2011

Wie ist die rechtliche Situation? Ist das "Schwarzarbeit"?

Nein, das ist keine „Schwarzarbeit“. Sie sind kein Arbeitgeber, sondern beauftragen unsere Partnerfirma aus Osteuropa, die Ihnen Personal sendet und damit eine Dienstleistung erbringt. Nach dem EU-Recht besteht Dienstleistungsfreiheit. Ihre 24-Stunden-Betreuung ist direkt bei der Partnerfirma angestellt und versichert. Die Krankenversicherung gilt auch in Deutschland, so dass Ihre Betreuung im Ernstfall auch hier einen Arzt aufsuchen kann. Alle Kräfte verfügen selbstverständlich über das A 1 Formular. Alle Partnerfirmen sind "Cura a Casa – 24 Stunden Betreuung" persönlich bekannt.

Unionsbürger benötigen für einen längeren Aufenthalt keinen Aufenthaltstitel und unterliegen auch keiner besonderen ausländerrechtlichen Meldepflicht (§ 2 Abs. 4 Freizüg/EU). Sie melden sich lediglich – wie Deutsche auch – bei der Meldebehörde an. Im Rahmen dieser Meldung können sie die Angaben zu ihrer Freizügigkeitsberechtigung machen, um daraufhin von der Ausländerbehörde eine Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht zu erhalten. (§ 5 Abs. 1 Freizüg/EU) Für einen Aufenthalt von Unionsbürgern von bis zu drei Monaten ist der Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausreichend.

  • Was heißt „24-Stunden-Betreuung“ zu Hause?
  • Welche Tätigkeiten darf die pflegeunterstützende Haushaltshilfe ausüben?
  • Kosten einer 24-Stunden-Betreuung
  • Werden die Kosten für die 24-Stunden-Betreuung übernommen?
  • Wer betreut mich?
  • Wie lange muss ich auf die 24-Stunden-Betreuung warten?
  • Ist es sinnvoller, eine 24-Stunden-Betreuung über einen osteuropäischen Entsender zu suchen?
  • Ich möchte lieber selbst Arbeitgeber sein!
  • Ich komme mit meiner 24-Stunden-Betreuung nicht klar. Was nun?
  • Was bedeutet Kost und Logis für die 24-Stunden-Betreuung?
  • Wie ist die Arbeitszeit? Arbeitet die pflegeunterstützende Haushaltshilfe wirklich 24 Stunden?
  • Ist 24-Stunden-Betreuung die ideale Lösung für mich?

  • Bildnachweis: © Alexander Raths – Fotolia.com

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