Wie ist die rechtliche Situation? Ist das "Schwarzarbeit"?
Nein, das ist keine „Schwarzarbeit“. Sie sind kein Arbeitgeber, sondern beauftragen unsere Partnerfirma aus Osteuropa, die Ihnen Personal sendet und damit eine Dienstleistung erbringt. Nach dem EU-Recht besteht Dienstleistungsfreiheit. Ihre 24-Stunden-Betreuung ist direkt bei der Partnerfirma angestellt und versichert. Die Krankenversicherung gilt auch in Deutschland, so dass Ihre Betreuung im Ernstfall auch hier einen Arzt aufsuchen kann. Alle Kräfte verfügen selbstverständlich über das A 1 Formular. Alle Partnerfirmen sind "Cura a Casa – 24 Stunden Betreuung" persönlich bekannt.
Unionsbürger benötigen für einen längeren Aufenthalt keinen Aufenthaltstitel und unterliegen auch keiner besonderen ausländerrechtlichen Meldepflicht (§ 2 Abs. 4 Freizüg/EU). Sie melden sich lediglich – wie Deutsche auch – bei der Meldebehörde an. Im Rahmen dieser Meldung können sie die Angaben zu ihrer Freizügigkeitsberechtigung machen, um daraufhin von der Ausländerbehörde eine Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht zu erhalten. (§ 5 Abs. 1 Freizüg/EU) Für einen Aufenthalt von Unionsbürgern von bis zu drei Monaten ist der Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausreichend.
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