Kundenmeinungen:
  • "Ich möchte [...] Ihnen und Ihrem Mitarbeiter für Ihr sehr großes Engagement danken. Unabhängig von allem werde ich Ihre Agentur bei passender Gelegenheit unbedingt weiterempfehlen" Hamburg, Dez. 2011
  • „Rückblickend habe ich die Zusammen-arbeit mit Ihnen trotz der schwierigen Situation in guter Erinnerung und deshalb wende ich mich jetzt noch mal an Sie.“ Bremen-Obernl., 2011
  • A. war eine wirklich gute Fachfrau, mit sehr viel Herz und Einfühlungsvermögen. Rund um die Uhr eine zuverlässige Person im Hause zu wissen, hat mehr als beruhigt.Herr V., Verden 2008
  • "Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit anderen Vermittlungs-organisationen möchte ich besonders hervorheben: die Kenntnisse waren optimal für unsere Bedürfnisse"Frau S., Wolfsb.2009
  • "Die Professionalität Ihrer Arbeit und der vorgelegten Profile hat uns gut gefallen."Angehörige aus Bremen, Okt. 2011

Selbständige 24-Stunden-Betreuung

Häufig wird auch das Modell "Selbständigkeit" gewählt. Hierzu Folgendes:
Anfang November 2008 hat das Amtsgericht München in einem Aufsehen erregenden Prozess entschieden, dass selbstständig arbeitende Betreuerinnen aus Osteuropa in der 24-Stunden-Betreuung lediglich formal selbstständig seien. Laut dem Testbericht im Heft 5/2009 der Stiftung Warentest dürfen die Kräfte "nach allgemeiner Auffassung im Haushalt nicht wohnen, keine freie Kost und Logis haben. Sie müssen mehrere Auftraggeber haben. Vorschriften darf ihnen niemand machen, auch nicht der Vermittler..."
Sollte im Nachhinein festgestellt werden, dass es sich nicht um eine selbständige Tätigkeit handelt, bzw. gehandelt hat, müssen Sie als Arbeitgeber unter Umständen Nachzahlungen der Beiträge für die Sozialversicherung für bis zu vier Jahren rückwirkend zahlen. Ihr Arbeitnehmer kommt glimpflicher davon, er muss nur für drei Monate die Beiträge übernehmen.
Selbständige, die vorübergehend in einem anderen EU-Land arbeiten, benötigen in jedem Fall eine A 1 Bescheinigung.


Bildnachweis: © Uta Herbert / PIXELIO www.pixelio.de

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