Rechtslage Modell Entsendung
Bei dem von "Cura a Casa – 24 Stunden Betreuung" bevorzugten Modell der Entsendung, kommt es zu einem Vertrag zwischen einer in Osteuropa ansässigen Dienstleistungsfirma, die Pflegedienste anbietet und der betreuungsbedürftigen Person aus Deutschland. Die entsendete Kraft ist bei dem ausländischen Dienstleister angestellt.
Sozialbeiträge werden in Osteuropa gezahlt. Vergütung für die Dienstleistung wird direkt nach Osteuropa überwiesen. Die 24-Stunden-Betreuung darf maximal 24 Monate bleiben.
Die entsendete Kraft legitimiert sich vor den Beamten der Zollbehörde bei einer möglichen Überprüfung mit dem A 1 Formular. Dies bestätigt, dass die Kraft im Heimatland sozialversichert ist.
Zu beachten ist folgendes:
Kann ein Arbeitgeber die A 1 Bescheinigung für einen europäischen in seinen Haushalt entsandten Arbeitnehmer vorlegen, muss er für diesen keine Beiträge an die deutschen Sozialversicherungen abführen. Dies gilt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs – BGH 1 StR 44/06 – Urteil vom 24. Oktober 2006 (LG München I) selbst dann, wenn die Bescheinigung von dem Sozialversicherungsträger des Herkunftslandes erschlichen worden ist. Die Bescheinigung entfaltet nach Ansicht der Bundesrichter absolute Bindungswirkung und schließt die Anwendung des deutschen Sozialversicherungsrechts vollständig aus. Soweit die zuständige Behörde im Herkunftsland des Arbeitnehmers die Entsendung durch die Erteilung der Bescheinigung bestätigt, dürften deutsche Behörden und Gerichte die Rechtmäßigkeit der Erteilung nicht weiter überprüfen, sondern sind auch bei ersichtlicher Rechtswidrigkeit an diese gebunden.
Die ausländischen Arbeitgeber sind mir persönlich bekannt. Im Dienstleistungsvertrag, den Sie mit dem ausländischen Arbeitgeber abschließen, wird der Tätigkeitsbereich genau festgelegt. Außerdem ist „Cura a Casa – 24 Stunden Betreuung“ als Vermittlung ausdrücklich vom Dienstleister autorisiert, Weisungen im Auftrag des Dienstleisters an die Haushaltshilfe zu geben. Durch die persönliche Begleitung in Bremen und Umgebung ist somit die ordnungsgemäße Durchführung der 24-Stunden-Betreuung gesichert. Damit die Pflege zu Hause gelingt, sollte immer ein Pflegedienst mit eingebunden werden.
Wenn Sie bisher eine polnische, slowakische oder ungarische Kraft beschäftigt haben und nicht selbst Arbeitgeber werden wollen, kann Ihre Haushaltshilfe aus Osteuropa sich mit "Cura a Casa – 24 Stunden-Betreuung" in Verbindung setzen. Unter bestimmten Bedingungen besteht die Möglichkeit, die Rund-um-die-Uhr-Betreuung bei unseren Dienstleistungsagenturen zu beschäftigen. Bedenken Sie, dass Schwarzarbeit nicht nur mit erheblichen Unsicherheiten für alle Beteiligten verbunden ist, sondern auch empfindliche Strafen mit sich bringt.
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