Kundenmeinungen:
  • "Ich möchte [...] Ihnen und Ihrem Mitarbeiter für Ihr sehr großes Engagement danken. Unabhängig von allem werde ich Ihre Agentur bei passender Gelegenheit unbedingt weiterempfehlen" Hamburg, Dez. 2011
  • „Rückblickend habe ich die Zusammen-arbeit mit Ihnen trotz der schwierigen Situation in guter Erinnerung und deshalb wende ich mich jetzt noch mal an Sie.“ Bremen-Obernl., 2011
  • A. war eine wirklich gute Fachfrau, mit sehr viel Herz und Einfühlungsvermögen. Rund um die Uhr eine zuverlässige Person im Hause zu wissen, hat mehr als beruhigt.Herr V., Verden 2008
  • "Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit anderen Vermittlungs-organisationen möchte ich besonders hervorheben: die Kenntnisse waren optimal für unsere Bedürfnisse"Frau S., Wolfsb.2009
  • "Die Professionalität Ihrer Arbeit und der vorgelegten Profile hat uns gut gefallen."Angehörige aus Bremen, Okt. 2011

Was Sie beachten sollten, bevor Sie die 24-Stunden-Betreuung engagieren:

Aktuelle Rechtslage

Rechtslage Modell Entsendung

Selbst Arbeitgeber werden

Selbständige 24 Stunden Betreuung

Bezüglich der Meldung bei der Einwohnerbehörde gilt für alle Beschäftigungsformen:
Unionsbürger benötigen für einen längeren Aufenthalt keinen Aufenthaltstitel und unterliegen auch keiner besonderen ausländerrechtlichen Meldepflicht (§ 2 Abs. 4 Freizüg/EU). Sie melden sich lediglich – wie Deutsche auch – bei der Meldebehörde an. Im Rahmen dieser Meldung können sie die Angaben zu ihrer Freizügigkeitsberechtigung machen, um daraufhin von der Ausländerbehörde eine Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht zu erhalten. (§ 5 Abs. 1 Freizüg/EU) Für einen Aufenthalt von Unionsbürgern von bis zu drei Monaten ist der Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausreichend.

Für BetreuerInnen:
Ab dem 01.05.2011 gilt für EU-Staaten mit Ausnahme von Bulgarien und Rumänien die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Das bedeutet, ab diesem Zeitpunkt können Familien auch selbst BetreuerInnen einstellen, ohne auf die Vermittlung des Arbeitsamtes angewiesen zu sein. Hierfür benötigen Sie keine Gewerbeanmeldung, sondern eine deutsche Rentenversicherungsnummer etc.
Wir bauen derzeit eine Kartei auf, in die wir BewerberInnen, die an einem regulären Angestelltenverhältnis in einer deutschen Familie interessiert sind, aufnehmen. Wenn Sie in diese Kartei aufgenommen werden möchten, senden Sie bitte eine E-MailWir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung und senden Ihnen unseren Personalfragebogen. Bitte sehen Sie von Anrufen ab – ohne schriftliche Unterlagen nehmen wir niemand auf.


Bildnachweis: © Peter Maszlen – Fotolia.com

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