Werden die Kosten für die 24-Stunden-Betreuung übernommen?
Die Kosten für pflegeunterstützende Haushaltshilfen aus Osteuropa werden von der Kasse nicht übernommen. Ist jedoch die Pflegeperson in eine Pflegestufe eingruppiert, kann die Geldleistung für sogenannte „selbst beschaffene Pflegehilfen“ in Anspruch genommen werden, bzw. mit der Geldleistung für Pflegesachleistung anteilmäßig kombiniert werden.
Pflegebedürftige, denen die Pflegestufe III zugewiesen wurde, können im Einzelfall einen Anspruch auf eine Härtefallregelung haben, wenn die Grundpflege auch nachts nur von mehreren Pflegekräften gemeinsam und zeitgleich erbracht werden kann, oder die Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung und Mobilität mindestens sieben Stunden täglich und davon wenigstens zwei Stunden in der Nacht erforderlich ist. Diese Härtefallanerkennung setzt immer die Einschaltung eines professionellen Pflegedienstes voraus, denn es handelt sich dabei nicht um eine weitere Pflegestufe, sondern um eine Sonderform der Pflegesachleistung.
Informieren Sie sich beim Pflegeberater Ihrer Krankenkasse, welche Pflegestufe Sie in Anspruch nehmen können. Auf diese Beratung haben Sie einen gesetzlichen Anspruch.
Sind Sie durch einen Arbeitsunfall pflegebedürftig geworden, werden die Kosten für die 24-Stunden-Betreuung in der Regel von der Berufsgenossenschaft übernommen.
Senioren können eine Haushaltshilfe als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Für darüber hinausgehende Aufwendungen kann eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder haushaltsnahe Dienstleistungen in Betracht kommen. Auch pflegende Angehörige, die sich finanziell beteiligen, können ihre Kosten teilweise steuerlich absetzen. Die genaue Höhe klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater oder Ihrem Finanzamt.
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