Kundenmeinungen:
  • "Ich möchte [...] Ihnen und Ihrem Mitarbeiter für Ihr sehr großes Engagement danken. Unabhängig von allem werde ich Ihre Agentur bei passender Gelegenheit unbedingt weiterempfehlen" Hamburg, Dez. 2011
  • „Rückblickend habe ich die Zusammen-arbeit mit Ihnen trotz der schwierigen Situation in guter Erinnerung und deshalb wende ich mich jetzt noch mal an Sie.“ Bremen-Obernl., 2011
  • A. war eine wirklich gute Fachfrau, mit sehr viel Herz und Einfühlungsvermögen. Rund um die Uhr eine zuverlässige Person im Hause zu wissen, hat mehr als beruhigt.Herr V., Verden 2008
  • "Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit anderen Vermittlungs-organisationen möchte ich besonders hervorheben: die Kenntnisse waren optimal für unsere Bedürfnisse"Frau S., Wolfsb.2009
  • "Die Professionalität Ihrer Arbeit und der vorgelegten Profile hat uns gut gefallen."Angehörige aus Bremen, Okt. 2011

Werden die Kosten für die 24-Stunden-Betreuung übernommen?

Die Kosten für pflegeunterstützende Haushaltshilfen aus Osteuropa werden von der Kasse nicht übernommen. Ist jedoch die Pflegeperson in eine Pflegestufe eingruppiert, kann die Geldleistung für sogenannte „selbst beschaffene Pflegehilfen“ in Anspruch genommen werden, bzw. mit der Geldleistung für Pflegesachleistung anteilmäßig kombiniert werden.
Pflegebedürftige, denen die Pflegestufe III zugewiesen wurde, können im Einzelfall einen Anspruch auf eine Härtefallregelung haben, wenn die Grundpflege auch nachts nur von mehreren Pflegekräften gemeinsam und zeitgleich erbracht werden kann, oder die Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung und Mobilität mindestens sieben Stunden täglich und davon wenigstens zwei Stunden in der Nacht erforderlich ist. Diese Härtefallanerkennung setzt immer die Einschaltung eines professionellen Pflegedienstes voraus, denn es handelt sich dabei nicht um eine weitere Pflegestufe, sondern um eine Sonderform der Pflegesachleistung.

Informieren Sie sich beim Pflegeberater Ihrer Krankenkasse, welche Pflegestufe Sie in Anspruch nehmen können. Auf diese Beratung haben Sie einen gesetzlichen Anspruch.

Sind Sie durch einen Arbeitsunfall pflegebedürftig geworden, werden die Kosten für die 24-Stunden-Betreuung in der Regel von der Berufsgenossenschaft übernommen.

Senioren können eine Haushaltshilfe als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Für darüber hinausgehende Aufwendungen kann eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder haushaltsnahe Dienstleistungen in Betracht kommen. Auch pflegende Angehörige, die sich finanziell beteiligen, können ihre Kosten teilweise steuerlich absetzen. Die genaue Höhe klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater oder Ihrem Finanzamt.

  • Was heißt „24-Stunden-Betreuung“ zu Hause?
  • Welche Tätigkeiten darf die pflegeunterstützende Haushaltshilfe ausüben?
  • Kosten einer 24-Stunden-Betreuung
  • Wer betreut mich?
  • Wie lange muss ich auf die 24-Stunden-Betreuung warten?
  • Ist es sinnvoller, eine 24-Stunden-Betreuung über einen osteuropäischen Entsender zu suchen?
  • Ich möchte lieber selbst Arbeitgeber sein!
  • Ich komme mit meiner 24-Stunden-Betreuung nicht klar. Was nun?
  • Was bedeutet Kost und Logis für die 24-Stunden-Betreuung?
  • Wie ist die Arbeitszeit? Arbeitet die pflegeunterstützende Haushaltshilfe wirklich 24 Stunden?
  • Wie ist die rechtliche Situation?
  • Ist 24-Stunden-Betreuung die ideale Lösung für mich?

  • Bildnachweis: © Alexander Raths – Fotolia.com

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